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Siegfriedbrunnen
Sabine Linzmaier

Zentgefängnis und Pranger

 

Direkt schräg gegenüber der evangelischen Kirche in der Stützmauer des Friedhofes sind zwei gewölbte Nischen zu erkennen die eine besondere Geschichte haben.


 “Oben die Toten, unten die Lebenden”


Das Rätsel um diesen Ausspruch lässt sich schnell lösen. Um die Kapellenruine war, wie in alten Zeiten üblich, der Friedhof. Nach Süden, zur Schulstrasse bzw. evangelischen Kirche, wird das Gelände durch eine starke Stützmauer gesichert. Am Fusse der Stützmauer befinden sich die besagten gewölbten Nischen. Diese sind die Arrestzellen des ehemaligen Zentgerichtes. Man fand bei der Freilegung dieser Gewölbe in den Jahren 1865 und 1925 Halseisen und Handschellen. Auf diesen Strafutensilien soll die Inschrift gestanden haben “Oben die Toten, unten die Lebenden". Dieser Ausspruch rührt also aus der Zeit, als die Übeltäter der Zent unter dem Friedhof gefangen gehalten wurden.

Zur Zeit der Benutzung war das Niveau der Strasse noch tiefer und die Gewölbe waren mit stabilen Eisengittern gesichert.

Zwischen den beiden Wölbungen, am schrägen Stützpfeiler war der Pranger, an dem leichte Vergehen, wie Gerüchte erfinden und kleine Betrügereien, durch das "zur Schau stellen" des Übeltäters oder der Übeltäterin angeprangert wurden.